Rechtliches zur Hypnose und zur Geistheilung
Wenn du Hypnose oder Geistheilung anwenden möchtest, musst du auch rechtliche Dinge beachten! Diese Ausführungen gelten für Deutschland (Stand 02/2019). In anderen Ländern gelten andere Regeln!
Hypnose (allgemein)
Um Hypnose anzubieten, benötigt man zunächst keine besondere Zulassung. Es gibt auch keine staatliche Prüfung auf diesem Gebiet. Jegliche Urkunden oder gar Diplome (das wäre auch in anderen Ländern strafbarer Titelmissbrauch) sind ausschließlich Dekoration, oder der Nachweis eines Seminarbesuchs, stellen jedoch keinerlei Leistungsnachweis dar!
Hypnose im Bereich der Lebensberatung oder Gesundheitsförderung, bzw. Vorbeugung
Hier ist zu beachten, dass man eine Gewerbeanmeldung benötigt (z.B. Lebensberatung mit Hypnose) und entsprechende Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben muss. Hypnose im Bereich der Lebensberatung ist kein freier Beruf! Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Dementsprechend ist entweder ein Kleingewerbe anzumelden (ohne Umsatzsteuerpflicht, jedoch mit Umsatzgrenze) oder ein normales Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht (19%).
Hypnose im medizinischen Bereich
Hier gilt das Heilpraktikergesetz. Um Hypnose zur Diagnose, Linderung oder Heilung von Krankheiten und Körperschäden beim Menschen einzusetzen, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Heilpraktiker oder Arzt).
Als Heilpraktiker oder Arzt ist man freiberuflich tätig und benötigt keine Gewerbeanmeldung.
Geistheilung (keine Hypnose)
Als Geistheiler benötigt man keine besondere Erlaubnis, sofern es sich maximal um Handauflegen handelt und keinerlei Heilversprechen abgegeben wird. Zusätzlich ist dem Klienten zu unterbreiten, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um eine medizinische Behandlung handelt und die Tätigkeit keinesfalls die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers handelt. Siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Als Geistheiler benötigt man eine Gewerbeanmeldung und ist umsatzsteuerpflichtig, es sei denn man meldet ein Kleingewerbe mit Umsatzgrenze an.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts besagt, dass man Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abführen muss.
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