GEMA
Lexicon
Begriff | Definition |
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GEMA | GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte. GEMA-gemeldete Musik darf nur gegen Zahlung von Tantiemen an die GEMA im öffentlichen, geschäftlichen Rahmen abgespielt werden. Für GEMA-freie Musik gilt das entsprechend nicht. Diese darf frei genutzt werden, wenn man eine Lizenz erworben hat. Zugriffe - 1487 Synonyme: GEMA-freie |